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Notwendigkeit von dienstlichen Endgeräten

Resolution des Gesamtpersonalrats an den hessisschen Kultusminister

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Foto: pixabay.com | Caio

Sehr geehrter Herr Minister Schwarz,


der Gesamtpersonalrat Schule beim Staatlichen Schulamt Marburg-Biedenkopf schließt sich der „Resolution zur Notwendigkeit von dienstlichen Endgeräten“ des Gesamtpersonalrats Schule Offenbach an, ergänzt jedoch, dass bei der Ausstattung auch sozialpädagogische Fachkräfte Berücksichtigung finden müssen.
 

Auch in Marburg-Biedenkopf wird von Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften erwartet, sich allen digitalen Neuerungen und Herausforderungen anzunehmen. Unsere Schulträger haben 2020 Lehrkräfte mit Laptops oder iPads ausgestattet. Diese waren allerdings für den damals notwendigen Distanzunterricht angeschafft worden. Inzwischen sind die Geräte 5 Jahre alt und werden perspektivisch nicht aktualisiert, repariert oder gar durch neue Geräte ersetzt. In dieser Zuständigkeit sehen sich die Schulträger nicht. Die Ausstattung der Bediensteten des Landes Hessen erfolge, laut Schulträgern, durch den Dienstherrn. 

Und so fragen wir Sie:
Wie kann es sein, dass Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte ganz selbstverständlich für dienstliche Belange private Endgeräte nutzen sollen?
Ist es tatsächlich die Aufgabe der Lehrkräfte und sozialpädagogischen Fachkräfte, sich Endgeräte anzuschaffen, die den aktuellen technischen Ansprüchen entsprechen und dabei zusätzlich den geforderten Datenschutz einzuhalten?


Mehrfach wurde den hessischen Lehrkräften ein digitales Endgerät zugesagt, zuletzt für das Kalenderjahr 2025 – erhalten hat es niemand.
Wir bekräftigen hiermit die Aussagen des Gesamtpersonalrats Schule Offenbach: wer möchte, dass Lehrkräfte digitale Lehrwerke, digitale Klassenbücher, digitale Kommunikation und digitale Unterrichtsmedien nutzen, dass wir unsere Schülerinnen und Schüler für die digitalen Herausforderungen der Arbeitswelt fit machen, dass wir sie im Umgang mit KI schulen, dass sie einen kritischen Umgang mit den Inhalten sozialer Netzwerke entwickeln, der muss auch das nötige digitale Endgerät zur Verfügung stellen! Dies schließt Support, Wartung und möglichen Ersatz zwingend mit ein.


In anderen Berufen ist es nicht vorstellbar und sogar untersagt, dass Beschäftigte ihren eigenen Laptop ins Büro mitbringen, um mit diesem ihre beruflichen Aufgaben zu erledigen. Warum erwartet der Arbeitgeber der hessischen Lehrkräfte und der sozialpädagogischen Fachkräfte dies?
 

Herr Minister, Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte brauchen endlich von ihrem Dienstherrn gestellte digitale Endgeräte!
 

Wir benötigen diese für u.a.
•  Einsicht in digitale Vertretungspläne
• die Nutzung des Schulportals
• die Nutzung eines digitalen Klassenbuchs
• die Kopplung mit digitalen Tafeln und Displays
• die Noteneingabe in die LUSD
• die Unterrichtsvorbereitung
• die Nutzung von E-Books der Schulbuchverlage
• die Nutzung von interaktiven Übungen
• die Erstellung von Präsentationen
• die Erstellung der Abitur- und sonstiger Gutachten und Stellungnahmen
• die Organisation und Durchführung von Ausflügen und Fahrten
• die Abrechnung von Reisekosten
• die Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse
• die Kommunikation mit Eltern, Schülerinnen und Schülern, Kolleginnen und
Kollegen, Förderschullehrkräften, mit der Schulleitung, mit Teilhabeassistenzen,
mit Ämtern, mit der Schulpsychologie und sozialpädagogischen Fachkräften
• die Teilnahme an Fortbildungen
• die Nutzung eines Authentifikators
• den Empfang / Erhalt von digitalen Mitteilungen der Schulverwaltung
• die Bewältigung von Aufgaben der IT-Verwaltung
• zusammenfassend für ein zeitgemäßes Unterrichten und Arbeiten!
(Die Aufzählung enthält keine Priorisierung.)


Die Ausstattung mit digitalen Endgeräten ist eine dringende Notwendigkeit, die einer sofortigen Umsetzung bedarf!


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag des Gesamtpersonalrats Marburg-Biedenkopf
Marylin Prange